Mit der Novemberrevolution 1918 wurde in Deutschland und damit auch in Württemberg die konstitutionelle Monarchie durch eine erste parlamentarische Demokratie abgelöst, die Weimarer Republik, benannt nach dem Ort der Verabschiedung ihrer Verfassung. Nach der Abdankung des württembergischen Königs wurde aus dem Königreich der Freistaat Württemberg, der zu den flächengrößten Staaten der jungen deutschen Republik gehörte, aber verhältnismäßig dünn besiedelt war.
Die Geschichte der Weimarer Republik insgesamt lässt sich nach der Gründungsphase in drei Abschnitte gliedern: In den Krisenjahren 1919 bis 1923 hatte die Republik mit den unmittelbaren Kriegsfolgen, einer Hyperinflation sowie zahlreichen Umsturzversuchen und politischen Morden zu kämpfen. In den Jahren 1924 bis 1929 erlebte sie relative Stabilität, wirtschaftlichen Erholung sowie außenpolitische Anerkennung und Wertschätzung. Die Weltwirtschaftskrise ab Ende 1929, die Präsidialkabinette nach dem Bruch der Großen Koalition am 27. März 1930 und der Aufstieg der Nationalsozialisten mündeten schließlich in ihren Untergang. Das Haus der Weimarer Republik stellt in einer Dauerausstellung in Weimar 10 Fakten zu Deutschlands erster Demokratie mit zahlreichen Exponaten und Filmdokumenten dar.
Die Weimarer Republik versuchte aus dem Polizeiberuf einen Lebensberuf zu machen, wie er im Polizeibeamtengesetz von 1927 festgeschrieben wurde. Die dreistufige Einheitslaufbahn mit der prinzipiellen Aufstiegsmöglichkeit in das Polizeioffizierskorps garantiert eine Anstellung auf Lebenszeit. Auch die gewerkschaftliche Vertretung der polizeilichen Berufsinteressen datiert aus der Weimarer Zeit. Und ein neues Leitbild entsteht: „Die Polizei, dein Freund und Helfer“. Die Weimarer Verfassung garantierte zum ersten Mal jedem Menschen Grundrechte und Freiheiten, die auch die Polizei achtete.
Die Anfangsjahre der ersten deutschen Republik standen ganz im Schatten des Ersten Weltkrieges. In der revolutionären Situation Ende 1918/Anfang 1919 sichern Freikorps und Freiwilligen-Formationen aus zurückkehrenden Heeresverbänden die staatliche Ordnung. Diese Sicherheitskompanien waren Teil des deutschen Heeres und wurden im Verlauf des Jahres 1919 vielfach komplett in die militärisch strukturierte Sicherheitspolizei überführt, die nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrages im Juni 1919 neben der Ordnungspolizei für die innere Sicherheit der sich in diesem Jahr konstituierenden Weimarer Republik zuständig wird. Deren reichsweit einheitlich graugrüne Uniform orientiere sich an der Jägertruppe des Militärs.
Die Sicherheitspolizei war den Siegermächten allerdings weiterhin zu militärisch, so dass sie ein alliiertes Ultimatum stellten, worauf diese Einheiten bereits 1920 wieder aufgelöst und in eine in allen Ländern vergleichbare Schutz- bzw. Ordnungspolizei überführt werden mussten. Im Freistaat Württemberg als Teil der Weimarer Republik gingen die meisten Angehörigen der Sicherheitskompanien in die sogennate Polizeiwehr über, die dann später zur Schutzpolizei (siehe unten) umgewandelt wurde.
Diese Akten des Staatsministeriums Württemberg enthalten u.a.:
Niederschriften über Besprechungen zur Organisation der Sicherheitspolizei in Berlin am 2.8. und 5.12.1919; ...;
Entwürfe von Gesetzen betr. rechtliche Stellung der Polizeiwehrangehörigen, 1920;
Liste der Stabsoffiziere und Hauptleute der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg, die für eine Verwendung bei der Württembergischen Polizeiwehr zur Verfügung gestellt werden, Sept. 1919;
Unterkunftsübersicht der Verbände der Württembergischen Polizeiwehr, Stand Jan. 1920; ...;
Rundschreiben des Innenministeriums betr. Einsatz der Reichswehr bei inneren Unruhen, 8.11.1919;
Forderung der Alliierten nach Auflösung der Sicherheitspolizei und Entwaffnung der Bevölkerung, ...;
Neuordnung der Polizei in Preußen (Reichstagsdrucksache Nr. 791/1920); Bestimmungen über Bekleidung und Ausrüstung für die württembergische staatliche Ordnungspolizei vom 30.6. 1920; ....;
Nachweisung der im Anschluß an die März-Unruhen 1920 verrechneten besonderen Ausgaben der württembergischen staatlichen Ordnungspolizei, Dez. 1920; ... .
In Württemberg gab es bis zum Ende der Monarchie (1918) neben den Landjägern keine staatliche Polizei, sondern nur noch die Orts- und Stadtpolizeien. Langjährige Bemühungen, insbesondere die kommunale Polizei der Landeshauptstadt Stuttgart zu verstaatlichen, scheiterten in den Kriegsjahren. Erst das sog. Polizeiverwaltungsgesetz vom 2. Dezember 1921 (Regierungsblatt 1922, S.15) bestimmte, dass "... in den großen und mittleren Städten ... die Sicherheits- und Kriminalpolizei durch staatliche Polizeiämter verwaltet wird." Zur formalen Gründung der Schutzpolizei kam es durch Verordnung vom 30. April 1925 (Regierungsblatt 1926, S. 101 ff): "Die Schutzpolizei ist die staatliche Polizei, mit Ausnahme der Landjäger, sie gliedert sich in Bereitschaftspolizei und in Einzeldienst."
Der Einzeldienst der Schutzpolizei trug eine dunkelgrüne Uniform, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei diese nur als Ausgehuniform, ansonsten Feldgrau, wie es zuvor schon bei der Polizeiwehr üblich war. Die Ausgehuniform des Einzeldienstes war hellgrün mit schwarzen Schaft-stiefeln ("Knobelbecher") oder hohen Schnürschuhen mit Ledergamaschen, auf dem Kopf wurde eine hellgrüne Schirmmütze mit Polizeistern getragen. Beim täglichen Dienstanzug war es der dunkelgraue, fast schwarze Tschako statt der Schirmmütze. Die Uniformjacken ("Röcke") besaßen hohe, geschlossene Kragen mit Kragenspiegel. Die Dienstgrade wurden auf militärischen Schulterklappen abgebildet. Die Röcke der Stadtpolizeien waren Blau und die der "Schupo" (Jäger-)Grün.
Während in Berlin die "Goldenen Zwanziger" gefeiert wurden (Babylon Berlin lässt grüßen), hatte die Polizei viel zu tun, war aber noch nicht politisch ausgerichtet. Eine hilfsbereite, bürgernahe Polizei zu sein, das war das erklärte Ideal der Weimarer Republik, der Solgan "Die Polizei, dein Freund und Helfer" wurde bereits damals geprägt. Doch wie schnell sich ein Anspruch in der täglichen Wirklichkeit verlieren kann, das zeigt die Geschichte: Blutige Straßenkämpfe zwischen politischen Gegnern und gezielte Zerstörung durch demokratiefeindliche Kräfte zersetzten die junge Demokratie immer mehr. Die Polizei wurde durch die Gewalt gefordert und war nicht selten überfordert. 1933 kommt das Ende der ersten deutschen Republik und die Polizei wird von der nationalsozialistischen Diktatur für ihre Zwecke instrumentalisiert. Dies gipfelt im Rahmen der sog. "Verreichlichung" darin, dass 1939 alle Länderpolizeien formal und faktisch dem Reichssicherheitshauptamt unter Heinrich Himmler unterstellt werden. Dies spiegelte sich auch äußerlich in den Uniformen wider, wie das nächste Kapitel zeigt.
Die Wanderausstellung "Freunde - Helfer - Straßenkämpfer" des Polizeimuseums der Polizeiakademie Niedersachsens macht die widersprüchliche Geschichte der Polizei in der Weimarer Republik sehr anschaulich.